Antrag & Entscheid
Prinzipiell kann jedes Projekt im Rahmen der Krebsforschung von der Monika Kutzner Stiftung Fördergeld erhalten.
Interessenten reichen einen formlosen Antrag ein, zusammen mit dem Lebenslauf des Antragstellers sowie der ausführlichen Vorstellung des Projekts (insbesondere seiner Ziele), entsprechend der Projektdokumentation der deutschen Forschungsgemeinschaft.
Lebenslauf und Projektvorstellung können auf deutsch oder englisch verfasst werden, letztere aber in jedem Fall mit einer deutschen Zusammenfassung. Eingereicht werden sollte der Antrag nach Möglichkeit per Mail oder auf CD-Rom.
Über die Förderanträge wird einmal pro Jahr entschieden. Einreichungsschluss ist jeweils der 31. Mai.
Eine Bewerbung um den „Preis der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften - gestiftet von der Monika-Kutzner-Stiftung zur Förderung der Krebsforschung“ ist nicht möglich. Hier sind allein die Mitglieder der Akademie nominierungsberechtigt.
Die Anträge auf Förderung werden zunächst evaluiert. Die endgültige Entscheidung über die Anträge trifft dann der Vorstand der Monika Kutzner Stiftung.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.